Wer sich als Hundehalter oder Hundehalterin ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, braucht einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde, den sogenannten „NÖ Hundepass„. Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person. Die allgemeine Sachkunde (dreistündige Information) muss nur einmal vom Hundehalter oder der Hundehalterin für alle gehaltenen Hunde absolviert werden. Der Hundehalter hat diesen grundsätzlich bei der verpflichtenden Meldung der Neuanschaffung bei der zuständigen Gemeinde zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen, ist er binnen sechs Monaten der Gemeinde nachzureichen. Der NÖ Hundepass kann natürlich auch von jedem Hundebesitzer absolviert werden!
Fachkundige Person: Mario Essl
Tierarzt: Mag. Christian Kahofer
Info und Anmeldung: 0650/6420653, office@graffiti-works.at
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Nächster Termin: 30.11.2024 12 – 15 Uhr
Gasthaus Lambrechter, 2630 Putzmannsdorf